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Bridget und die Leihmutterschaft in der Ukraine

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Berichte Ukraine

Die Ukraine ist eines der wenigen Länder in Europa, in dem Leihmutterschaft erlaubt ist, und zwar auch für Ausländer. Voraussetzung ist eine Ehe zwischen Mann und Frau, andere Formen von Lebensgemeinschaften sind nicht zugelassen. Vor allem nach Kiew kommen Ehepaare aus aller Herren Länder, vor allem aber aus der EU. Grund dafür sind das große und vielfältige Angebot an Leihmüttern und Spenderinnen von Eizellen aber auch die Preise. In der Ukraine kostet eine Leihmutterschaft insgesamt etwa 40.000 Euro, in Tschechien 50.000 Euro in den USA aber doppelt bis drei Mal so viel. Die ungenaue gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft sowie das schlechte Justizwesen führen aber auch zum Missbrauch von Leihmutterschaft in der Ukraine. Einzelfälle reichen vom mutmaßlichen Kinderhandel bis zu Fällen, in denen genetische Eltern die Annahme des Kindes verweigerten, weil es genetische Erkrankungen oder Behinderungen aufweist. Ein besonders tragischer Fall ist das Mädchen Bridget, das nun in einem Kinderheim in der Industriestadt Saporoschije lebt:

Berichtsinsert. Christian Wehrschütz aus der Ukraine

Insert1: Alina Bisunowa, Betreuerin im Heim „Sonnenschein“ in Saporoschije

Insert2: Volodimir Kotlik, Chefarzt der Klinik „Mutter und Kind“ in Kiew

Insert3: Sergij Antonow, Rechtsanwalt und Gründer der Agentur IRTSA

Insert4: Sergij Antonow, Rechtsanwalt und Gründer der Agentur IRTSA

Gesamtlänge: 3’04

Bridget ist dreieinhalb Jahre alt. Geboren hat sie eine Leihmutter aus den Kriegsgebieten der Ostukraine; die genetischen Eltern stammen aus den USA. Das Mädchen war eine Frühgeburt und wog nur 800 Gramm. Ihre Zwillingsschwester starb, aber Bridget überlebte trotz starker Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung.

"Es ist sichtbar, dass das Mädchen Verstand hat; sie versteht alles, sie tritt mit ihnen in Kontakt. Auf Fragen kann sie schon mit Ja und Nein antworten, sie kann auch bereits um etwas bitten, etwa, wenn sie ein Keks oder etwas zu trinken möchte."

Die Eltern weigerten sich, das Kind anzunehmen; es ist noch immer staatenlos, lebte drei Jahre im Krankenhaus und wird nun seit sechs Monaten in diesem Heim betreut; gesucht werden Adoptiv-Eltern in der Ukraine, die auch die Behandlungskosten tragen können.

Die Leihmutterschaft soll über die Klinik Biotexcom in Kiew organisiert worden sein. Sie stand schon wiederholt mit Skandalen bei Fällen von Leihmutterschaft in Verbindung. Eine Interviewanfrage durch den ORF blieb unbeantwortet. Doch es gibt auch viele seriöse Kliniken, die das Wohl aller Beteiligten im Auge haben. In dieser Klinik entfallen nur 15 Prozent der künstlichen Befruchtungen auf Leihmütter, die zu 90 Prozent von Ausländern in Anspruch genommen werden. Die Auswahlkriterien sind streng:

"Das ist eine gesunde Frau, am häufigsten im Alter von 35 bis 36 Jahren. Diese Frau muss bereits ein gesundes eigenes Kind haben. Entscheidend ist, dass sie geistig und körperlich in der Lage ist, ein gesundes Kind zu gebären. Es gibt viele Filter, durch die nicht alle Bewerberinnen hindurchkommen. "

Ausländer nehmen vor allem über das Internet Kontakt mit Kliniken, Leihmüttern und Vermittlungsagenturen auf. Bei seriösen Agenturen wird umfassend informiert und rechtlich sauber gearbeitet. Große Vorsicht bei der Auswahl ist geboten:

"Es gibt etwa zehn legale Agenturen, doch im Internet kann man hunderte Angebote finden. Ich schätze, dass etwa 70 Prozent des Markts der Leihmutterschaft in der Ukraine ein Schwarzmarkt ist. Die Skandale die bekannt wurden, sind mit illegalen Programmen verbunden. Doch eine staatliche Kontrolle fehlt."

Und wie bewerten sie das Verhalten der genetischen Eltern?

"Die Mehrheit der Ehepaare, verhält sich sehr verantwortungsvoll. Die Leihmutterschaft ist keine Ware, das ist ein Mittel zur Heilung der Unfruchtbarkeit. Wir haben Fälle, wo Ehepaare bis zu 20 Mal versucht haben, das Problem durch künstliche Befruchtung zu lösen."

Der Fall Bridget zeigt aber, wie sehr die Ukraine eine klare gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft braucht. Denn Kinder sind kein Paar Schuhe, das zurückgeschickt werden darf, wenn sie dem Käufer nicht gefallen.  

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