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EUGH hebt Einfrieren von Geldern ukrainischer Politiker auf

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Berichte Ukraine

Im Februar 2014 stürzte die Maidan-Revolution den ukrainischen Präsidenten Vitkor Janukowitsch. Janukowitsch und führende Vertreter seines Teams flohen aus der Ukraine und zwar vorwiegend nach Russland. Anfang März 2014 beschloss dann der Rat der Europäischen Union, Viktor Janukowitsch und andere ehemalige führende Politiker und hohe Beamte auf eine Sanktionsliste zu setzen. Sie wurden für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich gemacht. Ihre Gelder in der EU wurden eingefroren, weil diese Personen in der Ukraine Gegenstand gerichtlicher Voruntersuchungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Veruntreuung waren. Diese Sanktionen wurden wiederholt verlängert. Dagegen klagten die Betroffenen, und gestern hob der Europäische Gerichtshof das Einfrieren der Gelder von sieben Personen auf. Über die Bedeutung dieses Urteils berichtet aus Kiew unser Ukraine-Korrespondent Christian Wehrschütz:

Die Personengruppe, die gestern vor dem Gericht der EU in Luxemburg Recht bekam, liest sich wie das Who-ist Who der ehemaligen Führungsschicht der Ukraine; es sind dies: Ex-Präsident Viktor Janukowisch, sein Sohn Olexandr, der ehemalige Minister für Steuern und Zölle, ein ehemaliger amtierender Ministerpräsident und sein Sohn, der ehemalige Generalstaatsanwalt der Ukraine und Andrej Klujew, der Kabinettschef von Viktor Janukowitsch war. Janukowitsch und sein Sohn hatten gegen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte von März 2016 bis März 2018 geklagt, bei den anderen Personen betraf die Klage den Zeitraum März 2018 bis März 2019. Der Gerichtshof der EU erklärte diese restriktiven Maßnahmen nun rückwirkend für nichtig. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Rat der EU sich bei der Verhängung von Sanktionen zwar auf die Entscheidung eines Drittstaates, in konkreten Fall der Ukraine, stützen darf; doch müsse der Rat selbst prüfen, ob die Entscheidung des Drittstaates unter Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz ergangen sei. Nach Darstellung des EU-Gerichtshofes enthalten die Begründungen des Rates zur Verlängerung der Sanktionen keinerlei Hinweise, dass der Rat die Wahrung dieser Rechte eigenständig geprüft habe. Außerdem konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Rat geprüft habe, ob die Justiz der Ukraine diese Rechte der Beschuldigten selbst eingehalten habe. Das Urteil des Gerichts der EU in Luxemburg kommt einer juristische Ohrfeige für den Rat der EU und für die ukrainische Justiz gleich, deren Abhängigkeit von den innenpolitischen Machtverhältnissen jedem auch nur oberflächlichen Kenner der Ukraine bekannt ist. Offen ist nun nur noch das Urteil des EU-Gerichtshofes zur Einfrierung der Vermögenswerte von Viktor Janukowitsch und Sohn für den Zeitraum März 2018 bis März 2019. Andrej Klujew musste der Rat bereits im März 2019 mangels stichhaltiger Beweise aus der Ukraine von der Sanktionsliste streichen. Die Folgen der Sanktionspolitik des Rates und der politischen Justiz der Ukraine lassen sich aber nicht mehr rückgängig machen. Klujews Firmen in der Ukraine gingen Bankrott; 3.500 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz.

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