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Neues zum Fall Firtasch in Österreich

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J 18
Berichte Ukraine
Seit mehr als einem Jahr ist der ukrainische Oligarch bereits unfreiwilliger Dauergast in Österreich. Gegen ihn läuft auf Ersuchen der USA ein Auslieferungsverfahren, das noch immer nicht abgeschlossen ist. Firtasch wird versuchte Bestechung vorgeworfen. Mitte März des Vorjahres wurde Firtasch in Wien verhaftet, aber gegen eine Kaution von mehr 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es im Fall Firtasch aber in einem zweiten Verfahren, berichtet unser Ukraine-Korrespondent Christian Wehrschütz:

Die USA beschuldigen Dmitri Firtasch, in Indien Beamte bestochen zu haben, um eine Konzession für den Abbau von Titan zu erhalten. Dabei sollen US-Bürger beteiligt gewesen, und ein Teil der Bestechungsgelder soll über ein österreichisches Konto gelaufen sein. Daher stellten die USA den Auslieferungsantrag an Österreich, wobei das Indien-Geschäft gar nicht zustande kam. Die USA stellten auch ein Rechtshilfeersuchen, und die Staatsanwaltschaft in Wien beantragte im Vorjahr das Einfrieren der Konten der Firtasch-Gruppe und die Öffnung aller ihrer Konten. Ein Gericht erster Instanz bewilligte im April nur die Kontenöffnung; diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht Wien Ende Jänner auf; Begründung: beim Vorwurf der Bestechung indischer Amtsträger fehle eine hinreichende Begründung des Tatverdachts. Zwischen den zwei Gerichtsbeschlüssen liegen aber neun Monate. Dazu sagt Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender:

"Wir gehen davon aus, dass die Kontenöffnung durchgeführt wurde, dass die Banken Kontounterlagen an die Ermittlungsbehörden übermittelt haben. Klar ist jedoch aus unserer Sicht, dass eine Auswertung dieser Unterlagen jetzt nicht erfolgen darf, dass die Unterlagen auch zu vernichten sind, und jedenfalls keine Unterlagen an die US-Behörden weitergeleitet werden dürfen."

Die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts Wien ist für den Strafrichter nicht bindend, der über die Auslieferung zu entscheiden hat. Doch Firtaschs Rechtsanwälte sehen sich in ihrer Argumentation bestätigt, wonach die USA kaum Beweise hätten und der Auslieferungsantrag politisch motiviert sei. Eine erste Verhandlung dazu findet in Wien Ende April statt.

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