Schiedsgericht entschied weitgehend für Slowenien
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Berichte Slowenien
Berichtsinsert: Christian Wehrschütz
Gesamtlänge: 2’10
Der Grenzstreit um die Bucht von Piran ist eine Erblast aus dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien; damals gab es keine definierte Seegrenze zwischen den Teilrepubliken. Kroatien forderte stets eine Grenzziehung in der Mitte, doch das Schiedsgericht in Den Haag sprach nun Slowenien drei Viertel der Bucht zu; außerdem bekommt Slowenien einen 4,5 Kilometer breiten Korridor in kroatischen Küstengewässern als Zugang zu internationalen Gewässern. Dort können slowenische Schiffe und Flugzeuge frei verkehren, doch gilt ein besonderes Rechtsregime, das Slowenien die Nutzung von Ressourcen oder den Bau künstlicher Inseln verbietet. Auch die Landgrenze an der Mur und an einigen anderen Punkten regelte das Gericht; dabei folgte es weitgehend den Katastergrenzen, doch muss Slowenien einige Gebiete abtreten. Der Grenzstreit hatte auch seine absurden Seiten; dazu zählte, dass Slowenien Sonderpolizisten an die Landgrenze entsandte, um seine Ansprüche zu unterstreichen. Konkrete Folgen hatte der Streit für den EU-Beitritt Kroatiens; die Verhandlungen blockierte Slowenien etwa ein Jahr; schließlich einigten sich die damaligen Ministerpräsidenten Borut Pahor und Jadranka Kosor auf die Lösung durch ein Schiedsgericht und 2013 trat Kroatien der EU bei. 2015 geriet das Gericht durch abgehörte Telefonate zwischen Laibach und einem slowenischen Richter in Mißkredit; sie belegten, dass Slowenien versuchte, die Richter zu beeinflussen. Agram stieg aus dem Verfahren aus und erkennt auch das Urteil nicht an. Heute forderte Ministerpräsident Andrej Plenkovic Slowenien auf, einseitige Schritte zu unterlassen; Kroatien sei in der Lage, sein Staatsgebiet zu verteidigen; in Laibach sprach Ministerpräsident Miro Cerar von einer historischen Entscheidung, die rechtlich bindend sei; Slowenien wolle aber nichts tun, was die Beziehungen zu Kroatien verschlechtern könnte. Das ist auch für österreichische Urlauber wichtig. Staus versuchten Kontrollen bereits zu Ostern; vereinbart ist, das ab Wartezeiten von mehr als 15 Minuten nur verdächtige Fahrzeuge genau kontrolliert werden; zu hoffen ist, dass es dabei trotz des heutigen Urteils bleibt.“