Neues Sprachengesetz in Slowenien
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Berichte Slowenien
Berichtsinsert: Christian Wehrschütz aus Slowenien
Insert1: Georg Krauchenberg
Aufsager: Christian Wehrschütz aus Laibach
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Die Handelsmesse in Celje wird von österreichischen Firmen gerne besucht. Eine Katalogausstellung musste die Wirtschaftskammer wegen des slowenischen Sprachengesetzes jedoch absagen. Es sieht vor, das bereits beim Markteintritt Werbematerial auch auf Slowenisch vorliegen muss. Gleiches gilt für Prospekte von Tourismusbetrieben. In Slowenien registrierte Firmen sind nun verpflichten, mit Slowenen slowenisch sprechen; wer es nicht tut, dem drohen Strafen von mehreren Tausend Euro. Ausländische Firmen, die in Gebieten mit slowenischer Minderheit, ihren Sitz haben, müssen bei Inseraten zweisprachige Ortsnamen verwenden, wobei die Firma klären muss, ob eine slowenische Bezeichnung besteht. Mehraufwand bringt das Gesetz nicht nur für Klein- und Mittelbetriebe:
„Es betrifft auch Banken, weil sie jetzt sogar mit ausländischen Unternehmen in Slowenien, die Tochterfirmen hier haben, ihre Kreditverträge und andere Verträge komplett auf Slowenisch festlegen müssen, auch wenn in diesen Unternehmen Personen sitzen, die kaum selbst Slowenisch können.“
Die Handelskammer fordert eine Änderung des Gesetzes, weil es ihrer Ansicht nach in Teilen den Regeln der EU widerspricht.