Kroatien bei Lex Perkovic gegenüber der EU ein
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Drei Tage vor seinem EU-Beitritt am 1. Juli hatte Kroatien ein Gesetz verabschiedet, wonach der europäische Haftbefehl nur auf Straftaten angewandt wird, die nach dem Jahre 2002 begangen wurden. Damit sollte der ehemalige hohe kommunistische Geheimdienstoffizier Josip Perkovic vor einer Auslieferung geschützt werden. Perkovic wird von Deutschland im Zusammenhang mit einem Mord an einem Exilkroaten im Jahre 1983 gesucht. Die EU-Kommission drohte Kroatien daraufhin mit Sanktionen und leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Heute lenkte Kroatien offiziell ein. In Brüssel sagte Justizminister Orsat Miljenic, Kroatien werde im Eilverfahren die sogenannte Lex Perkovic ändern, und den europäischen Haftbefehl spätestens ab 1. Jänner 2014 ohne zeitliche Beschränkung anwenden.