Die Vorwürfe die der internationale Ankläger gegen den österreichischen UNMIK-Polizisten in seiner Anklageschrift erhebt sind massiv: Körperver-letzung eines Häftlings, Mißhandlung im Dienst, Erwirkung einer Zeugenaus-sage unter Zwang, Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage. Die Grundlage für diese Vorwürfe in der Anklageschrift bildet die nunmehr abgeschlossene Untersuchung der UNMIK-Polizei im Kosovo. Deren Pressesprecher Derek Chappel sagt, daß der Staatsanwalt in Prizren bereits einen internationalen Haftbefehl beantragt hat, der jedoch noch nicht erlassen wurde. Denn der österreichische Polizist wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Februar von österreichischen Beamten nach Österreich gebracht. Zwei albanischen Polizisten, denen diese Taten ebenfalls zur Last gelegt werden, blieben zunächst in Haft, wurden jedoch inzwischen unter Auflagen freige-lassen. Das Verfahren gegen sie dürfte erst stattfinden wenn geklärt ist, wo der Prozeß gegen den Österreicher durchgeführt erden wird.