Kosovo-Polizist
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Berichte Kosovo
beruht auf dem Untersuchungsergebnis der Polizei im Kosovo. Zu den Vor-würfen, die darin gegen den österreichischen Polizisten und zwei albanische Polizisten erhoben werden, sagt der Pressesprecher der UNMIK-Polizei Derek Chappel:
„Diese Straftaten schließen ein: Körperverletzung eines Häftlings, Erwirkung einer Zeugenaussage unter Zwang und Drohungen, Mißhandlungen im Dienst, Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage. Der internationale Ankläger hat die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls beantragt, und wir haben abzuwarten, ob dieser bewilligt wird und ich nehme an, daß er dann den österreichischen Behörden zugestellt wird.“
Erforderlich ist der internationale Haftbefehl, weil der Österreicher Ende Februar, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, von Beamten des Innen-ministeriums nach Österreich gebracht wurde. Österreich befürchtete, daß der Polizist im Kosovo vor albanischen Richtern kein faires Verfahren zu erwarten habe. Die zwei albanischen Polizisten, denen diese Taten ebenfalls zur Last gelegt werden, blieben zunächst in Haft, wurden jedoch inzwischen unter Auflagen freigelassen. Das Verfahren gegen sie dürfte erst stattfinden wenn geklärt ist, wo der Prozeß gegen den Österreicher durchgeführt werden wird.
Die Vorwürfe die der internationale Ankläger gegen den österreichischen UNMIK-Polizisten in seiner Anklageschrift erhebt sind massiv: Körperver-letzung eines Häftlings, Mißhandlung im Dienst, Erwirkung einer Zeugenaus-sage unter Zwang, Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage. Die Grundlage für diese Vorwürfe in der Anklageschrift bildet die nunmehr abgeschlossene Untersuchung der UNMIK-Polizei im Kosovo. Deren Pressesprecher Derek Chappel sagt, daß der Staatsanwalt in Prizren bereits einen internationalen Haftbefehl beantragt hat, der jedoch noch nicht erlassen wurde. Denn der österreichische Polizist wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Februar von österreichischen Beamten nach Österreich gebracht. Zwei albanischen Polizisten, denen diese Taten ebenfalls zur Last gelegt werden, blieben zunächst in Haft, wurden jedoch inzwischen unter Auflagen freige-lassen. Das Verfahren gegen sie dürfte erst stattfinden wenn geklärt ist, wo der Prozeß gegen den Österreicher durchgefüh