IGH weist Völkermordklage Bosniens gegen Serbien ab
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Berichte Bosnien
In seinem Urteil stellte der IGH, der Internationale Gerichtshof zunächst fest, von Völkermord könne in Bosnien nur beim Massaker an 8.000 Bosnjaken in Srebrenica im Juli 1995 gesprochen werden. Dieses Massaker hätten jedoch die Streitkräfte der bosnischen Serben unter Führung von General Ratko Mladic. Nicht nachweisbar sei, dass Serbien diesen Völkermord durchgeführt oder geplant habe oder daran beteiligt gewesen sei. Daher wies der IGH die Klage ab. Abgewiesen wurde auch die Forderung Bosniens nach finanzieller Entschädigung. Weiters stellte der IGH fest, dass Serbien den Völkermord in Srebrenica nicht hätte verhindern können. Gleichzeitig verurteilte der IGH Serbien jedoch, nichts getan zu haben, um das Massaker zu verhindern oder deren Verantwortliche zu verhaften. Diese Feststellung bewertete Serbiens Präsident Boris Tadic als schwierigsten Teil des Urteils für Serbien. Tadic sprach sich dafür aus, dass Parlament in Belgrad solle in einer Resolution das Massaker in Srebrenica verurteilen. Tadic ist stets für die umfassende Zusammenarbeit Serbiens mit dem Haager Tribunal eingetreten. Das forderte auch der IGH in seinem Urteil. Es bezieht sich vor allem auf Ratko Mladic, der sich in Serbien verstecken soll. Festgestellt hat der Gerichtshof auch, dass die bosnischen Serben und deren Streitkräfte während des Krieges in beträchtlichem Maße von Serbien unterstützt wurden. Das Urteil des IGH, des Gerichtshofes der UNO, ist endgültig. Eine Berufung ist daher nicht möglich. Damit ist jenes Verfahren abgeschlossen, das Bosnien vor mehr als 13 Jahren gegen das damalige Ex-Jugoslawien angestrengt hat. Der Prozess dauerte auch deshalb so lange, weil Belgrad nichts unversucht ließ, das Verfahren zu verzögern. Die Hauptverhandlung selbst begann Ende Februar 2006 und ein Jahr später wurde nun das Urteil gesprochen.