IGH weist Völkermordklage Bosniens gegen Serbien ab
Radio
Ö2Ö3 NR
Berichte Bosnien
In seiner Urteilsbegründung konzentrierte sich der IGH, der Internationale Gerichtshof vor allem auf das Massaker an 8.000 Bosnjaken in Srebrenica im Juli 1995. Dieses Massaker bewertete der Gerichtshof als Völkermord. Begangen hätten das Verbrechen jedoch General Ratko Mladic und Streitkräfte der bosnischen Serben. Nicht nachweisbar sei, dass Serbien diesen Völkermord durchgeführt oder geplant habe oder hätte verhindern können. Daher wies der IGH die Klage Bosniens ab. Abgewiesen wurde auch die Forderung Bosniens nach finanzieller Entschädigung. Gleichzeitig verurteilte der IGH Serbien jedoch, nichts getan zu haben, um den Völkermord zu verhindern oder deren Verantwortliche zu verhaften. Das gilt vor allem für Ratko Mladic, der sich in Serbien verstecken soll. Der IGH forderte Serbien daher auf, sofort seine Verpflichtung zu erfüllen und mit dem Haager Tribunal umfassend zusammenzuarbeiten.